Rechnungsprüfer

Kontrollieren die Verwaltung von Erbschaften und Vermächtnissen.

Auftrag

Die Rechnungsprüfer kontrollieren die Nachlass- und Testamentsverwaltung der König-Baudouin-Stiftung. Sie erstatten dem Verwaltungsrat Bericht darüber, wie die Stiftung das ihr anvertraute Vermächtnis verwaltet und die daraus hervorgehenden testamentarischen Verpflichtungen erfüllt.

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat bestimmt zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Verwaltungsrat angehören. Sie übernehmen die Funktion des Rechnungsprüfers für fünf Jahre (das Mandat kann verlängert werden). Die Altersgrenze liegt bei 67 Jahren.

Die gegenwärtigen Rechnungsprüfer sind:

Vincent Bertouille
Amtsrichter Forest

Frank Buyssens
Notar in Zwijndrecht, Dozent an der KU Löwen, Kodirektor des Zentrums für Notariat der KU Löwen

Arnout Schotsmans
Ehrennotar (Mechelen)

Thierry Van Pee
Ehrennotar (Nivelles)

Veräußerung von beweglichen Vermögenswerten und Liegenschaften

Für der König-Baudouin-Stiftung vermachte bewegliche Vermögensgegenstände und Liegenschaften gelten besondere Regeln, wenn die Spendenden nicht festgelegt haben, dass die Stiftung diese Objekte behalten muss.

Bewegliche Vermögenswerte

Bewegliche Vermögenswerte werden bei einer öffentlichen Versteigerung veräußert. Die Wahl des jeweiligen Auktionshauses hängt von Art und Eigenschaft des Vermögenswerts und der Expertise, der Methode und den gehandhabten Tarifen des Hauses ab. Je nach Eigenschaften der Vermögensgegenstände kann die Versteigerung auf verschiedene Auktionshäuser aufgeteilt werden. Gegenstände von besonderem Wert können in die Hände ausländischer Auktionatoren vergeben werden. Der Verkauf erfolgt über einen Notar oder einen Gerichtsvollzieher.

Liegenschaften

Liegenschaften werden bei einer öffentlichen Versteigerung veräußert. In außergewöhnlichen Fällen, die zu belegen sind, ist ein Privatverkauf möglich. Dies kann unter folgenden Umständen in Betracht gezogen werden:

  • ein Gemeinschaftsgut bei Verkauf an die Miteigentümer
  • die Liegenschaft wird als unverkäuflich angesehen: zu groß, zu klein, baufällig, ungünstige Lage...
  • Nachbarschaftsprobleme (Abgrenzung, Stadtplanung, etc.), die unnötige Kosten verursachen würden.